K.I.A.B.
Kun-Tai-Ko International Association of Budo
 

Pürstling 10, D-83135 Schechen
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+49 (8031) 8871129, Fax: +49 (8031) 88711299


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Aktualisiert am:
02.02.2005

 

 

 

 

 

 

 

 

Grund- und sonstige Regeln


 

Grundregeln


Etikette

Es ist die Pflicht eines jeden Instruktors/Schülers über die notwendigen Höflichkeitsformen die im Kampfsport verlangt sind bescheid zu wissen.

Hier einige Beispiele:

  1. Verbeugung bei jedem Betreten und Verlassen des Dojo/Tatami

  2. Verbeugung wenn ein Instruktor angesprochen wird

  3. Verbeugung wenn ein höherrangiger Danträger als der Trainingsleiter das Dojo betritt

  4. Verbeugung beim Prüfungskomittee

  5. Verbeugung vor jedem Partnertraining

  6. Zeige niemals respektloses Verhalten oder stelle die Art und Weise des Trainings welches durch einen höherrangigen Instruktor geleitet wird in Frage

  7. Fordere niemals höherrangige Danträger zum Wettkampf heraus

  8. Benutze alle erforderlichen Titel bei der Anrede eines KIAB Danträgers/Instruktors

  9. Vornamen werden bei der Anrede nicht benützt, außer wenn der Instruktor einen Schüler anspricht

Respekt zu zeigen ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Kampfsportes. Es wird von allen Mitgliedern erwartet, den nötigen Gehorsam und Respekt denen gegenüber zu zeigen, die höhergestellt sind.

 

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Prüfung durch Video

Jeder Instruktor/Danträger der nicht in der Lage ist durch einen KIAB Instruktor geprüft zu werden, kann durch Einsendung eines ungeschnittenen Videobandes zusammen mit einer Kopie des Prüfungsprogrammes geprüft werden. Sollte jemand nach diesen Kriterien eine Prüfung wünschen, so muss er alle Kata/Formen sowie evtl. Kumite, One Step/Ippon-Kumite, Selbstverteidigung, Bruchtest usw. zeigen. Die Prüfung erfolgt durch das Oberhaupt der KIAB persönlich. Die Gebühren betragen:

Gelb

 

EUR

 

10.--

Orange

 

EUR

 

18.--

Grün

 

EUR

 

25.--

Blau

 

EUR

 

30.--

Braun

 

EUR

 

40.--

Schwarz

 

EUR

 

130.--

 

Alle weiteren Dangradprüfungen schlagen wie zum Schwarzgurt mit Euro 130.-- zu Buche. Die Videokassette bleibt nach Erreichen Eigentum der KIAB (bitte eine billige Cassette benützen). Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann nach einer Wartezeit von 3 Monaten bei Schülergraden und 6 Monaten bei Dangraden die Prüfung wiederholt werden. Es wird keine erneute Prüfungsgebühr erhoben.

Wenn Dir/Euch diese Form der Organisation zusagt, dann wendet Euch an obenstehende Adresse.

 

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Sonstige Regeln

 

Prüfungen im Dojo

Es gibt für die Dojo folgende Regelung, vorausgesetzt, der Dojoleiter hat die Lizenz des Official Instructors und die Prüfer A oder B Lizenz. Die B-Lizenz berechtigt, Prüfungen bis zum 1.Kyu in eigener Regie abzunehmen, wenn der Prüfungsvorsitz von einem mindestens 21 Jahre alten 1.Dan (muß seit mindestens 1 Jahr im Besitz des 1.Dan sein) übernommen wird.

Für Inhaber der A-Lizenz gilt folgende Regelung:

  • 2.Dan prüft bis max. 1.Dan (zwei 1.Dan als Beisitzer)

  • 3.Dan prüft bis max. 2.Dan (zwei 2.Dan als Beisitzer)

  • 4.Dan prüft bis max. 3.Dan (zwei 3.Dan als Beisitzer)

  • 5.Dan prüft bis max. 4.Dan (zwei 4.Dan als Beisitzer)


Anfallende Spesen bei Prüfungen:
Folgende Spesen fallen bei Abnahme durch externe wie auch interne Prüfer der KIAB an.

Reisekosten
werden vom ausrichtenden Verein/Club/Verband übernommen. Ansprüche über Reisekosten dürfen jedoch nicht höher sein, als nach der aktuellen Preistabelle der DB AG für die 2. Klasse. Sollten mehrere Prüfer per Kfz anreisen, ist zu prüfen, ob man mittels Fahrgemeinschaft die Kosten reduzieren kann. Bei Anreise mit dem Kfz wird nach Kraftstoffbeleg abgerechnet. Bei Flugreisen wird der Betrag anerkannt, der einer Zugfahrt 2. Klasse entspricht.

Stundensätze
dürfen durch externe Prüfer nicht erhoben werden. Die angereisten Prüfer werden durch die eingenommenen Prüfungsgebühren entschädigt.

Sonstige Abwicklungen

Prüfungen sind spätestens 8 Wochen vorher unter Einsendung von

a) Name des Prüflings
b) Geb.-Dat. des Prüflings
c) Momentaner Grad
d) Angestrebter Grad
e) Angabe Datum der letzten Prüfung
f) Angabe ob alle Zulassungskriterien erfüllt sind (Mindestanzahl Seminare, vorausgesetzte Lizenzen etc.)

bei der KIAB Geschäftsstelle anzumelden.

Urkunden und Prüfungslisten müssen durch den Dojoleiter bei der KIAB angefordert werden.
Prüfungslisten werden durch KIAB erstellt und ca. 2 Wochen vorher an Dojoleiter versandt, außer das KIAB Oberhaupt nimmt die Prüfungen eigenständig ab. Dann werden Listen und Urkunden mitgebracht.

Pro geprüftem Gürtelgrad werden bei
*delegierten Prüfungen 10 % der Prüfungsgebühr fällig.

* delegierte Prüfungen sind, wenn die Prüfung an Danträger vergeben werden, die nicht zum Komitee der KIAB gehören. Hier kann es sich um Danträger aus dem eigenen Dojo handeln. Dies kann nur auf schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle durch das Oberhaupt der KIAB genehmigt werden.

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Prüfungsvoraussetzungen

1. Beherrschung des technischen Ablaufes (Prüfungsprogramm)

2. Gültige Mitgliedschaft in der KIAB (nachzuweisen durch KIAB/WKBA-Paß und Sichtmarke)

3. Trainer schlägt Schüler zur Prüfung vor

4. Prüfungsrelevante Aktivitäten müssen erfüllt sein. Z. B. Mindestanzahl an Seminaren etc.!

5. Prüfungen sind nur gültig mit den aktuellen Prüfungsurkunden und gleichzeitigem Paßeintrag.

6. Prüfungsgebühr wird bis spätestens eine Woche vor Prüfung bezahlt.

 

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Turniere, Wettkämpfe

Die Beiträge an das Hombu beinhalten keine Beiträge und Abgaben an Fachverbände, die sich auf den sportlichen Wettkampf spezialisiert haben. Diese Startgebühren, Wettkampfpässe etc. sind separat zu beschaffen und werden in Rechnung gestellt.

 

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Prüfungsvoraussetzungen bei Danprüfungen

Beherrschung des technischen Ablaufes (Prüfungsprogramm)

Vorlage einer Ausarbeitung zum Thema "Budosport"

Zulassung zur Prüfung gemäß Absprache mit dem Nat./Int. Koordinator

Fortbildungsnachweise sind zu erbringen für:

  • Trainerfortbildung

  • Allg. Fortbildung auf Seminaren für:

  • Kampfrichter

  • Prüfer

  • Instruktor

Mindestalter für Senioren Dangrade ist 18 Jahre

 

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Dan-Anerkennungsurkunden

Dangrade können durch die KIAB anerkannt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn durch einen Paßeintrag oder eine Urkunde dies nachgewiesen wird. Die KIAB behält sich das Recht vor, diese vorgelegten Urkunden nachzuprüfen. Dadurch wird versucht den vielen Budoscharlatanen eine offizielle Anerkennung zu verwehren.

 

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Instruktor-Anerkennung

Es ist möglich, seine Instruktorlizenz eines anderen Verbandes durch die KIAB anerkennen zu lassen. Mit der Anerkennung erhält der Instruktor ein Trainerdiplom der KIAB ausgehändigt. Es würde die eigene Instruktor/Trainer Urkunde ausreichen, um in der KIAB als Trainer aktiv zu sein. Es ist keine Pflicht sich eine KIAB Instruktor-Anerkennungsurkunde ausstellen zu lassen. Bei Verlangen behält sich die KIAB das Recht vor, die vorgelegten Diplome,Urkunden zu prüfen.

 

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