Etikette
Es
ist die Pflicht eines jeden Instruktors/Schülers über
die notwendigen Höflichkeitsformen die im Kampfsport
verlangt sind bescheid zu wissen.
Hier
einige Beispiele:
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Verbeugung bei jedem Betreten und Verlassen des Dojo/Tatami
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Verbeugung wenn ein Instruktor angesprochen wird
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Verbeugung wenn ein höherrangiger Danträger als der
Trainingsleiter das Dojo betritt
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Verbeugung beim Prüfungskomittee
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Verbeugung vor jedem Partnertraining
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Zeige niemals respektloses Verhalten oder stelle die
Art und Weise des Trainings welches durch einen
höherrangigen Instruktor geleitet wird in Frage
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Fordere niemals höherrangige Danträger zum Wettkampf
heraus
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Benutze alle erforderlichen Titel bei der Anrede
eines KIAB Danträgers/Instruktors
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Vornamen werden bei der Anrede nicht benützt, außer
wenn der Instruktor einen Schüler anspricht
Respekt zu zeigen ist eine der
wichtigsten Eigenschaften des Kampfsportes. Es wird von
allen Mitgliedern erwartet, den nötigen Gehorsam und
Respekt denen gegenüber zu zeigen, die höhergestellt
sind.
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Prüfung durch Video
Jeder
Instruktor/Danträger der nicht in der Lage ist durch
einen KIAB Instruktor geprüft zu werden, kann durch
Einsendung eines ungeschnittenen Videobandes zusammen
mit einer Kopie des Prüfungsprogrammes geprüft werden.
Sollte jemand nach diesen Kriterien eine Prüfung
wünschen, so muss er alle Kata/Formen sowie evtl. Kumite,
One Step/Ippon-Kumite, Selbstverteidigung, Bruchtest
usw. zeigen. Die Prüfung erfolgt durch das Oberhaupt der
KIAB persönlich. Die Gebühren betragen:
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Gelb |
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EUR |
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10.-- |
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Orange |
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EUR |
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18.-- |
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Grün |
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EUR |
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25.-- |
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Blau |
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EUR |
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30.-- |
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Braun |
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EUR |
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40.-- |
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Schwarz |
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EUR |
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130.-- |
Alle weiteren Dangradprüfungen
schlagen wie zum Schwarzgurt mit Euro 130.-- zu Buche. Die
Videokassette bleibt nach Erreichen Eigentum der KIAB
(bitte eine billige Cassette benützen). Sollte die
Prüfung nicht bestanden werden, so kann nach einer
Wartezeit von 3 Monaten bei Schülergraden und 6 Monaten
bei Dangraden die Prüfung wiederholt werden. Es wird
keine erneute Prüfungsgebühr erhoben.
Wenn Dir/Euch diese Form der
Organisation zusagt, dann wendet Euch an obenstehende
Adresse.
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Prüfungen im Dojo
Es gibt für die Dojo
folgende Regelung, vorausgesetzt, der Dojoleiter hat die
Lizenz des Official Instructors und die Prüfer A oder B
Lizenz. Die B-Lizenz berechtigt, Prüfungen bis zum 1.Kyu
in eigener Regie abzunehmen, wenn der Prüfungsvorsitz
von einem mindestens 21 Jahre alten 1.Dan (muß seit
mindestens 1 Jahr im Besitz des 1.Dan sein) übernommen
wird.
Für Inhaber der A-Lizenz gilt
folgende Regelung:
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2.Dan prüft bis max. 1.Dan (zwei 1.Dan als
Beisitzer)
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3.Dan prüft bis max. 2.Dan (zwei 2.Dan als
Beisitzer)
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4.Dan prüft bis max. 3.Dan (zwei 3.Dan als
Beisitzer)
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5.Dan prüft bis max. 4.Dan (zwei 4.Dan als
Beisitzer)
Anfallende Spesen bei Prüfungen:
Folgende Spesen fallen bei Abnahme durch externe wie
auch interne Prüfer der KIAB an.
Reisekosten
werden vom ausrichtenden Verein/Club/Verband
übernommen. Ansprüche über Reisekosten dürfen jedoch
nicht höher sein, als nach der aktuellen Preistabelle
der DB AG für die 2. Klasse. Sollten mehrere Prüfer per
Kfz anreisen, ist zu prüfen, ob man mittels
Fahrgemeinschaft die Kosten reduzieren kann. Bei Anreise
mit dem Kfz wird nach Kraftstoffbeleg abgerechnet. Bei
Flugreisen wird der Betrag anerkannt, der einer Zugfahrt
2. Klasse entspricht.
Stundensätze
dürfen durch externe Prüfer nicht erhoben
werden. Die angereisten Prüfer werden durch die
eingenommenen Prüfungsgebühren entschädigt.
Sonstige Abwicklungen
Prüfungen sind spätestens 8 Wochen vorher unter
Einsendung von
a) Name des Prüflings
b) Geb.-Dat. des Prüflings
c) Momentaner Grad
d) Angestrebter Grad
e) Angabe Datum der letzten Prüfung
f) Angabe ob alle Zulassungskriterien erfüllt sind
(Mindestanzahl Seminare, vorausgesetzte Lizenzen etc.)
bei der KIAB Geschäftsstelle anzumelden.
Urkunden und Prüfungslisten müssen durch den Dojoleiter
bei der KIAB angefordert werden.
Prüfungslisten werden durch KIAB erstellt und ca. 2
Wochen vorher an Dojoleiter versandt, außer das KIAB
Oberhaupt nimmt die Prüfungen eigenständig ab. Dann
werden Listen und Urkunden mitgebracht.
Pro geprüftem Gürtelgrad werden bei
*delegierten Prüfungen
10 % der Prüfungsgebühr fällig.
* delegierte Prüfungen
sind, wenn die Prüfung an Danträger vergeben werden, die
nicht zum Komitee der KIAB gehören. Hier kann es sich um
Danträger aus dem eigenen Dojo handeln. Dies kann nur
auf schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle durch
das Oberhaupt der KIAB genehmigt werden.
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Prüfungsvoraussetzungen
1. Beherrschung des technischen Ablaufes
(Prüfungsprogramm)
2. Gültige Mitgliedschaft in der KIAB (nachzuweisen
durch KIAB/WKBA-Paß und Sichtmarke)
3. Trainer schlägt Schüler zur Prüfung vor
4. Prüfungsrelevante Aktivitäten müssen erfüllt sein.
Z. B. Mindestanzahl an Seminaren etc.!
5. Prüfungen sind nur gültig mit den aktuellen
Prüfungsurkunden und gleichzeitigem Paßeintrag.
6. Prüfungsgebühr wird bis spätestens eine Woche vor
Prüfung bezahlt.
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Turniere, Wettkämpfe
Die Beiträge an das Hombu
beinhalten keine Beiträge und Abgaben an Fachverbände,
die sich auf den sportlichen Wettkampf spezialisiert
haben. Diese Startgebühren, Wettkampfpässe etc. sind
separat zu beschaffen und werden in Rechnung gestellt.
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Prüfungsvoraussetzungen bei Danprüfungen
Beherrschung des technischen Ablaufes
(Prüfungsprogramm)
Vorlage einer Ausarbeitung zum Thema "Budosport"
Zulassung zur Prüfung gemäß Absprache mit dem
Nat./Int. Koordinator
Fortbildungsnachweise sind zu erbringen für:
Mindestalter für Senioren Dangrade
ist 18 Jahre
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Dan-Anerkennungsurkunden
Dangrade können durch die
KIAB anerkannt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn
durch einen Paßeintrag oder eine Urkunde dies
nachgewiesen wird. Die KIAB behält sich das Recht vor,
diese vorgelegten Urkunden nachzuprüfen. Dadurch wird
versucht den vielen Budoscharlatanen eine offizielle
Anerkennung zu verwehren.
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Instruktor-Anerkennung
Es ist möglich, seine
Instruktorlizenz eines anderen Verbandes durch die KIAB
anerkennen zu lassen. Mit der Anerkennung erhält der
Instruktor ein Trainerdiplom der KIAB ausgehändigt. Es
würde die eigene Instruktor/Trainer Urkunde ausreichen,
um in der KIAB als Trainer aktiv zu sein. Es ist keine
Pflicht sich eine KIAB Instruktor-Anerkennungsurkunde
ausstellen zu lassen. Bei Verlangen behält sich die KIAB
das Recht vor, die vorgelegten Diplome,Urkunden zu
prüfen.
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